Begriffsunterscheidung der diversen Berufe im „Psy“-Bereich > Definitionen:
Neurologie – Psychiatrie – Psychotherapie – Psychologie
Psychotherapeut/Psychotherapeutin
- Psychotherapie = Form der Behandlung von psychischen Erkrankungen oder psychosozial bedingten Leidenszuständen
- Förderung von Reifung, Entwicklung und Gesundheit
- viele Quellberufe möglich (häufige sind: Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik)
- langjährige Ausbildung in einer von mehreren Psychotherapie-Schulen (d.h. Richtungen, derzeit sind in Österreich 22 anerkannt)
- keine Verschreibung von Medikamenten
Psychologe/Psychologin
- Absolvierung des Studiums der Psychologie
- danach: 2 Postgraduate-Ausbildungen:
Gesundheitspsychologie: Herstellung einer gesundheitsfördernden Umgebung und Vermeidung von Schadensfolgen (Prävention) - klinische Psychologie: klinische psychologische Diagnostik z.B. Testverfahren, Behandlung mit psychologischen Methoden, Gutachtertätigkeit
- in Zusammenarbeit mit Psychiatern und auch eigenständig
- keine Verschreibung von Medikamenten
Psychiater/Psychiaterin (= Facharzt/ärztin für Psychiatrie)
- die Psychiatrie ist ein ärztliches Fachgebiet (griech. iatros = Arzt), sie beschäftigt sich mit der Erkennung – (nichtoperativen) Behandlung – Prävention – Rehabilitation und Begutachtung von psychischen Erkrankungen und Störungen
- eine medikamentöse Behandlung soll psychosoziale und psychotherapeutische Aspekte mitberücksichtigen
Neurologe/Neurologin (= Facharzt/Fachärztin für Neurologie)
- spezialisiert auf Krankheiten des Nervensystems, d.h. organische Erkrankungen der Nerven, des Rückenmarks und des Gehirns
- Beispiele: multiple Sklerose, Bandscheibenvorfall, Schlaganfall, Erkrankungen des Zentralnervensystems (ZNS)
Unterscheidung Psychiatrie : Neurologie
- die Fächer werden seit langem getrennt unterrichtet
- es gab früher immer das eine als vierjähriges Hauptfach, das andere als kürzeres „Gegenfach“
- Abschluss: „Facharzt für Neurologie und Psychiatrie“ bzw. „Facharzt für Psychiatrie und Neurologie“ – das Hauptfach (bessere Kenntnisse) wird hier zuerst genannt
- seit 1994 getrennte Bezeichnung: man ist nun entweder „Facharzt für Neurologie“ oder „Facharzt für Psychiatrie“
- die (veraltete) Bezeichnung „Nervenarzt“ gibt keinen Hinweis auf die Schwerpunkte der Ausbildung
- für Psychiaterinnen und Psychiater ist heutzutage eine zusätzliche Psychotherapieausbildung (siehe dort) verpflichtend, und seit 2007 gibt es die Berufsbezeichnung „Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin“