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Begriffsunterscheidung der diversen Berufe im „Psy“-Bereich > Definitionen:
Neurologie – Psychiatrie – Psychotherapie – Psychologie

Psychotherapeut/Psychotherapeutin

  • Psychotherapie = Form der Behandlung von psychischen Erkrankungen oder psychosozial bedingten Leidenszuständen
  • Förderung von Reifung, Entwicklung und Gesundheit
  • viele Quellberufe möglich (häufige sind: Medizin, Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik)
  • langjährige Ausbildung in einer von mehreren Psychotherapie-Schulen (d.h. Richtungen, derzeit sind in Österreich 22 anerkannt)
  • keine Verschreibung von Medikamenten

Psychologe/Psychologin

  • Absolvierung des Studiums der Psychologie
  • danach: 2 Postgraduate-Ausbildungen:
    Gesundheitspsychologie: Herstellung einer gesundheitsfördernden Umgebung und Vermeidung von Schadensfolgen (Prävention)
  • klinische Psychologie: klinische psychologische Diagnostik z.B. Testverfahren, Behandlung mit psychologischen Methoden, Gutachtertätigkeit
  • in Zusammenarbeit mit Psychiatern und auch eigenständig
  • keine Verschreibung von Medikamenten

Psychiater/Psychiaterin (= Facharzt/ärztin für Psychiatrie)

  • die Psychiatrie ist ein ärztliches Fachgebiet (griech. iatros = Arzt), sie beschäftigt sich mit der Erkennung – (nichtoperativen) Behandlung – Prävention – Rehabilitation und Begutachtung von psychischen Erkrankungen und Störungen
  • eine medikamentöse Behandlung soll psychosoziale und psychotherapeutische Aspekte mitberücksichtigen

Neurologe/Neurologin (= Facharzt/Fachärztin für Neurologie)

  • spezialisiert auf Krankheiten des Nervensystems, d.h. organische Erkrankungen der Nerven, des Rückenmarks und des Gehirns
  • Beispiele: multiple Sklerose, Bandscheibenvorfall, Schlaganfall, Erkrankungen des Zentralnervensystems (ZNS)

Unterscheidung Psychiatrie : Neurologie

  • die Fächer werden seit langem getrennt unterrichtet
  • es gab früher immer das eine als vierjähriges Hauptfach, das andere als kürzeres „Gegenfach“
  • Abschluss: „Facharzt für Neurologie und Psychiatrie“ bzw. „Facharzt für Psychiatrie und Neurologie“ – das Hauptfach (bessere Kenntnisse) wird hier zuerst genannt
  • seit 1994 getrennte Bezeichnung: man ist nun entweder „Facharzt für Neurologie“ oder „Facharzt für Psychiatrie“
  • die (veraltete) Bezeichnung „Nervenarzt“ gibt keinen Hinweis auf die Schwerpunkte der Ausbildung
  • für Psychiaterinnen und Psychiater ist heutzutage eine zusätzliche Psychotherapieausbildung (siehe dort) verpflichtend, und seit 2007 gibt es die Berufsbezeichnung „Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin“